Urteil des OVG NRW
Mitglied des VPK-Landesverbandes NRW gewinnt nach 5 Jahren den Rechtsstreit: Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Vereinbarungen nach § 78a SGB VIII für Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII grundsätzlich über den in der Konzeption beschriebenen Mindeststandards liegen dürfen.