Mitglied werden
Der VPK ist föderalistisch aufgebaut. In den meisten Bundesländern existieren rechtlich eigenständige Landesverbände. So ist auch der VPK-Landesverband Nordrhein-Westfalen Teil des VPK-Bundesverbandes mit Sitz in Berlin.
Stimmberechtigte Mitglieder des VPK können alle privat-wirtschaftlichen und privat-gemeinnützigen Träger werden, die Leistungen auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbringen. Insbesondere sind das:
Träger von Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe
Träger von ambulanten Leistungen und Diensten
Satzung des Landesverbandes
Daneben können andere natürliche und juristische Personen, die die Ziele und Aufgaben des VPK unterstützen wollen, fördernde Mitglieder werden.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand des Landesverbandes.
15.02.2024 (v1.22.7)
 © 2017 - 2024 VPK-Landesverband NRW e.V.