Verhaltenskodex
Auf der Mitgliederversammlung am 21.03.2017 in Dortmund haben die Mitglieder des VPK-Landesverbandes einstimmig einen eigenen Verhaltenskodex verabschiedet.
Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitglieder und Einrichtungen im VPK-Landesverband NRW und trägt zur weiteren Verbesserung der Qualität in den Wirkungsbereichen des Verbandes bei.

Mit dem Verhaltenskodex verfügt der Verband neben dem Leitbild des VPK-Bundesverbandes über klare und eindeutige Grundlagen für die Arbeit seiner Mitglieder im Bereich der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe.
Der VPK - Landesverband Nordrhein-Westfalen ist Mitglied der Ombudschaft Jugendhilfe NRW.
Das ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW
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informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
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unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt nicht ausreichend beteiligt, beraten und beschieden fühlen,
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unterstützt junge Menschen, die durch einen freien Träger betreut werden, hiermit nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten.
04.07.2024 (v2.22.5)
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