Der VPK Landesverband NRW ist ein landesweiter Zusammenschluß privat-wirt- schaftlicher Träger, die Leistungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbringen. Er ist eine Vereinigung sonstiger Leis- tungserbringer im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Darüber hinaus wurde der Landesverband von der obersten Jugendbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen als Freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.
Unter anderem war der Landesverband an den Verhandlungen um einen Rahmen- vertrag nach § 78f SGB VIII zur Ausgestaltung der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Ver- bänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leis- tungserbringer auf Landesebene beteiligt.
Der VPK Landesverband ist stimmberechtigtes Mitglied der beiden Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII im Rheinland und in Westfalen-Lippe und vertritt dort die Inter- essen privat-wirtschaftlicher Einrichtungen.
Der VPK bietet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Mitgliedseinrichtungen und -dienste interessante und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen. Daneben ver- tritt er die Anliegen seiner Mitglieder in wichtigen jugendhilfepolitischen Gremien auf Landesebene.
Mitglied des Verbandes können alle Träger von ambulanten und stationären Jugend- hilfeeinrichtungen werden, die auf privat-wirtschaftlicher Grundlage ihre Dienste leistungs- und qualitätsorientiert. anbieten und durchführen, die Ziele des Verbandes unterstützen und fördern sowie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.